Klassenkonferenz & Suspendierung
– Ist das die Lösung?
Klassenkonferenzen und daraus resultierende Suspendierungen sind häufig angewendete Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahmen an (insbesondere weiterführenden) Schulen. Im NSchG heißt es laut §61: „Im pädagogischen Vordergrund der Erziehungsmittel steht die Absicht, eine Schülerin bzw. einen Schüler bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung ihrer bzw. seiner Pflichten aufzufordern.“
Unter der Berücksichtigung des heutigen Wissens über alle Formen von Neurodiversität (Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, Legasthenie, usw.) und der hohen statistischen Wahrscheinlichkeit, mindestens ein neurodivergentes Kind in der Klasse zu haben, liegt schnell die Frage nahe, wie hilfreich so „ein spürbarer Denkanstoß“ sein kann – wenn unsere Gehirne doch alle so unterschiedlich funktionieren.
Dieser Impulsvortrag lädt dazu ein, hinsichtlich des pädagogischen Prinzips von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen zunächst gedanklich neue Wege zu beschreiten.
Neben der fachlichen Vermittlung von autismusspezifischen Informationen zum Themengebiet der herausfordernden Verhaltensweisen bieten unsere Referent*innen ausreichend Raum für individuelle Fragen und die Bearbeitung von eigenen Fallbeispielen in der Gruppe an.
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